Dienstleistungen
Unsere Leistungen an den Rechtsbereich.
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Unsere Kanzlei arbeitet in allen Bereichen des Privatrechts und des Strafrechts. Auf dem Gebiet des Immobilienrechts beschäftigen wir uns auch mit den Fragen zum neuen Liegenschaftskatasters und zur kartographischen Eintragung des privaten Grundeigentums. Langjährige Erfahrung mit erfolgreicher Prozessführung haben wir auf den Rechtsgebieten: Internationales Privatrecht, Gesellschaftsrecht, Bankenrecht, Erbschafts-, Familien- und Sachenrecht Zwangsversteigerung Mit besonderer Aufmerksamkeit widmen wir uns den Problemen deutschsprachiger Bürger (Privatpersonen und Gesellschaften), die sie mit Behörden und bei sonstigen Streitigkeiten haben und bemühen meist erfolgreich um außergerichtliche Lösungen. Wir arbeiten im Gebiet von Thessalien (Pilion), übernehmen aber auch Fälle in ganz Griechenland, in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten aus anderen Städten, besonders aus Thessaloniki und Athen. Die Korrespondenzsprachen sind neben Griechisch: Deutsch, Englisch, Französisch, und Spanisch. Erbeschaft M Alboustin Ausländer erben nach ausländischem Recht, während alle Steuerangelegenheiten nach griechischem Recht abzuwickeln sind, bevor der Notar die Urkunde über die Erbannahme ausstellen kann, die beim zuständigen Grundbuchamt eingetragen wird, damit der Erbe den Besitztitel übernehmen kann. Zunächst sind einige Formalitäten beim Finanzamt Volos und Athen durch mich und andere Arbeiten mit dem Notar und bei den Behörden in Athen und Volos zu erledigen (beim Finanzamt in Athen über meinen Kollegen, beim Finanzamt Volos und Amtsgericht Volos von mir). Eine äußerst umfangreiche Bürokratie ist abzuwickeln. Vor der Unterzeichnung der Erbannahme beim Notar sind die folgenden Formalitäten zu erledigen: 1. Klärung, ob die Immobilienvermögenserklärung ab 2010 in Griechenland elektronisch im Namen des Verstorbenen eingereicht wurde. 2. Wenn nicht, muss dies jetzt geschehen, wobei eine kleine Buße zu zahlen ist (normalerweise 40 Euro). 3. Anschließend ist die standesamtliche Sterbeurkunde aus Ausland zusammen mit dem Testament und dem Urteil über die Veröffentlichung plus Erbschein beim Finanzamt Volos einzureichen. Dazu brauchen wir auch eine Bescheinigung über Nichtanfechtung des Testamentes aus Ausland plus Bescheinigungen vom Amtsgericht Athen und Volos über die Nichtexistenz einer anderweitigen Testamentseröffnung, um den Tod und die Erben anzumelden. Alle Urkunde bitte im Original oder amtliche Ausfertigungen mit Apostille (= Beglaubigung durch ein ausländisches Amtsgericht). Ich brauche auch das Testament plus die Veröffentlichung im Amtsgericht im Ausland) 4. Danach muss ich in Zusammenarbeit mit meinem Steuerberater die Steuernummer (AFM) des Erben elektronisch aktivieren und in seinen Namen eine elektronische Erklärung mit den Angaben der geerbten Immobilie einreichen. Notwendige Voraussetzung dafür ist das korrekte Immobilieninventar der Verstorbenen beim Steueramt; anderenfalls ist auch dies zu korrigieren. Unmittelbar danach werde ich als Zustellungsberechtigte für Steuerangelegenheiten per E-Mail Angaben zu eventuellen unbezahlten Steuern der letzten Jahre erhalten. In den letzten Jahren müssen auch im Ausland wohnhafte Personen bestimmte Formalitäten erledigen: Wenn sie eine Immobilie ohne Gebäude besitzen, genügt es, wenn ab 2010 bis heute jeweils das Formular E9 eingereicht wurde. Wenn aber Gebäude darauf vorhanden sind, muss der Erblasser auch Steuererklärungen eingereicht haben, die im Jahr 2011 steuerpflichtig und in den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 steuerfrei sind. Falls diese Erklärungen nicht eingereicht worden sind, muss dies der Erbe nachholen; das Bußgeld beträgt pro Steuerjahr 40 Euro plus (meist geringe) Einkommensteuer für das Jahr 2011. Nach 2012 gibt es für ausländische Ferienhausbesitzer keine Einkommensteuer wegen ihres Besitzes, aber alle Ausländer sind verpflichtet, jedes Jahr ein Nullsteuererklärung einreichen, was nur elektronisch möglich ist. Bei der notwendigen Eröffnung eines elektronischen Steuerfachs beim Finanzministerium müssen die Ausländer einen hier ansässigen Vertreter und Zustellungs-Bevollmächtigten eintragen (meistens einen Rechtsanwalt), der den Zugangsschlüssel (PIN) für das Steuerfach besitzt. Anschließend kann von mir als Vertreter beim Finanzamt Athen, das für im Ausland wohnhafte Personen zuständig ist, eine Erbschaftssteuer-Erklärung eingereicht werden. Zusammen mit dieser müssen alle Dokumente mit Apostille (Beglaubigung durch ein ausländisches Amtsgericht) vorgelegt werden, welche die Eigenschaft des Erben nachweisen. Idealerweise wird auch ein Erbschein vorgelegt, denn andernfalls muss gemäß der letzten Änderung unserer Gesetzgebung im Voraus eine beglaubigte genaue Abschrift des Testaments und seiner Veröffentlichung vom Gericht mit APOSTILLE beim Amtsgericht Volos oder Athen eingereicht werden. Dies kann auch von uns erledigt werden 5. Sofort danach, innerhalb von 10 Tagen, stellt das Finanzamt Athen einen Bescheid aus; ich werde bei einem Notar in Volos mit einer speziellen Vollmacht des Erben (ein entsprechender Vordruck und Info werden noch übersandt) die Erbschaftsannahme erklären; die Eintragung dieser notarielle Urkunde beim Grundbuchamt von uns besorgt. 6. Vor der Unterzeichnung dieser Urkunde ist eine elektronische Bescheinigung aus dem System des Finanzministeriums über die Bezahlung der Immobiliensteuer (ENFIA) für die letzten 5 Jahre zu beantragen, während beim Finanzamt Volos eine Bescheinigung einzuholen ist, dass keine Schulden gegenüber dem griechischen Staat bestehen. Eine Erbschaftssteuer wird wahrscheinlich nicht zu entrichten sein. (Steuerfreiheit zwischen Ehepartnern bis 400.000 Euro; zwischen Vorfahren und Nachkommen bis 150.000 Euro. Anmerkung: der Wert der geerbten Immobilie wird nicht auf der Grundlage des Markt- und Handelswerts, sondern auf der Grundlage der vom Steueramt festgelegten Richtwerte berechnet, die meistens niedriger sind). Wenn jedoch der Verstorbene Immobiliensteuer für die Jahre 2008, 2009 und 2014 schuldet, werde ich vom Ministerium die entsprechende Mitteilung erhalten und Sie informieren, um die Bezahlung in die Wege zu leiten (betrifft Sie wahrscheinlich nicht). Für die Jahre 2008 und 2009 war die Immobiliensteuer sehr niedrig, während für die Jahre 2011, 2012, 2013 und 2014 eine Immobiliensteuer für Gebäude zu entrichten war, die bis 2013 in der Stromrechnung eingerechnet war, was danach aufgehoben wurde. Ab dem Jahr 2014 bezahlen auch Immobilienbesitzer ohne Gebäude eine Immobiliensteuer, die jedoch äußerst niedrig ist. Ich werde Sie rechtzeitig über jegliche mir übersendete Steuerforderung informieren, damit ich die sofortige Bezahlung in die Wege leiten kann. Dies sind alle Formalitäten, die beim Tod eines Ausländers mit Immobilienbesitz in Griechenland abzuwickeln sind. Sobald ich Ihre Unterlagen erhalte, werde ich ein genaueres Bild von der Lage haben und Ihnen konkret mitteilen können, was nötig ist und was nicht. Sie bekommen auch einen Muster für eine Vollmacht, die vor einem Griechischen Konsulat in Deutschland oder in Oestereich zu unterschreiben wäre. Mit freundlichen Grüßen Johanna Zacharopoulou ΙΟΑΝΝΑ ΖΑCHAROPOULOU UND KOLLEGEN ANWAELTE ΑΝTONOPOULOU STR 165 38221 Volos Tel 2421047523 Fax 2421046897 e-Mail rechtzah@otenet.gr mob 6937182560

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