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  • Das Gesetz schreibt vor, dass die Immobilie gegen Feuer- und Überschwemmungsschäden obligatorisch versichert sein muss, und ab dem 1.10.2025 müssen Sie zusätzlich eine spezielle Airbnb -Haftpflichtversicherung im gleichen Versickerungspaket haben, das viele von Ihnen bereits haben.

  • Diejenigen von Ihnen, die bereits eine Feuerversicherung usw. haben und ihrer Versicherungsgesellschaft nicht gemeldet haben, dass sie auch einen Airbnb -Code haben, werden im Falle eines Schadens an ihrer Wohnung nicht entschädigt, wenn sie nicht auch für Airbnb versichert sind, da die Versicherungsgesellschaften im Falle einer Entschädigung leider auch ein Steuerformular vom System verlangen, und alle oben genannten Punkte werden nachgewiesen.

  • Die Gastgeber-Haftpflichtversicherung, die Teil von AirCover für Gastgeber ist, bietet Gastgebern eine Deckung in Höhe von 1 Million Euro für den seltenen Fall, dass Sie rechtlich zur Verantwortung gezogen werden, weil ein Gast während seines Aufenthalts in Ihrem Haus verletzt wird oder seine persönlichen Gegenstände beschädigt oder gestohlen wurden.

  • Die Gastgeberhaftpflichtversicherung deckt Sie ab, wenn Sie rechtlich für Folgendes verantwortlich gemacht werden.

  • Körperverletzung eines Gasten (oder anderer Personen)

  • Beschädigung oder Diebstahl von persönlichen Gegenständen eines Gasten (oder anderer Personen)

  • Schäden, die ein Gast (oder andere Personen) in öffentlichen Bereichen wie der Lobby eines Gebäudes und den umliegenden Grundstücken verursacht.

KEINE DECKUNG FÜR FOLGENDES:

  • Die Gastgeberhaftpflichtversicherung deckt nicht:

  • Schäden, die durch vorsätzliches Handeln entstanden sind;

  • Schäden an Ihren Räumlichkeiten oder persönlichen Gegenständen, die durch einen Gast verursacht wurden (diese Schäden sind durch den Schutz vor Schäden für Gastgeber abgedeckt);

  • Es gelten weitere Ausnahmen.

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NEUES GESETZ SOLL 2025 VERABSCHIEDET WERDEN (NEWS VOR 3 TAGEN)

Zum ersten Mal wird ein umfassender Rechtsrahmen für Kurzzeitmietobjekte eingeführt, der klare Regeln für den Betrieb in einem Sektor festlegt, der bisher im Wesentlichen unreguliert war. Der neue Gesetzesentwurf, den das Tourismusministerium gestern dem Parlament vorgelegt hat, zielt darauf ab, die Transparenz und Sicherheit zu erhöhen, indem spezifische Standards für diese Immobilien festgelegt werden und der Kontrollprozess durch die zuständigen Behörden erleichtert wird.

Die Verabschiedung dieser Vorschriften zielt darauf ab, die Gäste zu schützen und die öffentliche Gesundheit zu erhalten, während gleichzeitig die Einhaltung der geltenden Gesetze verbessert wird. Der Gesetzentwurf enthält auch innovative Regelungen, die die Nachhaltigkeit und die Entwicklung des Tourismus fördern, wie die Anwendung von Umweltkriterien für Hotelunterkünfte und die Vereinfachung bürokratischer Verfahren zur Förderung des Unternehmertums.

Der Gesetzentwurf erkennt die Dynamik der Kurzzeitvermietung an und bietet einen strukturierten Rahmen, der ihren ordnungsgemäßen Betrieb und ihre Entwicklung gewährleistet und gleichzeitig den Tourismus im Sinne der Nachhaltigkeit fördert. Diese Bestimmungen legen den Grundstein für einen besser organisierten, transparenten und wettbewerbsfähigen Tourismussektor, der an die modernen Bedürfnisse und Herausforderungen des Marktes angepasst ist.

Schauen wir uns im Einzelnen an, was vorgesehen ist:

Kurzzeitvermietung

Mit dem neuen Gesetzentwurf wird ein umfassender Rechtsrahmen für Kurzzeitmietobjekte eingeführt, der klare Gesundheits- und Sicherheitsstandards festlegt. Gleichzeitig ermöglicht er die Inspektion von Objekten durch die Dienststellen des Tourismusministeriums in Zusammenarbeit mit der Unabhängigen Behörde der Staatseinnahmen (AADE) und gewährleistet so Transparenz und die Einhaltung der geltenden Vorschriften.

1. Forderungen für kurzfristige Mietobjekte

Immobilien, die für die Kurzzeitvermietung verwendet werden sollen, müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Nutzung und Merkmale: Es muss sich um Bereiche handeln, die hauptsächlich zu Wohnzwecken genutzt werden (§2 Absatz 95 Gesetz 4067/2012) und über natürliche Beleuchtung, Belüftung und Klimaanlage verfügen.

  • Versicherung: Obligatorische Haftpflichtversicherung für Schäden oder Unfälle.

  • Sicherheit: eidesstattliche Erklärung eines Elektrikers, Feuerlöscher, Rauchmelder, ein Stromunterbrechungsrelais oder eine Einrichtung zum Schutz vom Stromschlag und eine Fluchtwegbeschilderung.

  • Hygiene und Erste Hilfe: Rattenvertilgungs- und Desinfektionszertifikate, Verbandkasten und ein Leitfaden mit Notrufnummern.

2. Konformitätsüberprüfungen

Die Inspektionen werden von Beamten des Tourismusministeriums und gemischten Teams der Unabhängigen Behörde der Staatseinnahmen (AADE) durchgeführt. Die Betreiber werden mindestens zehn Tage vor der Inspektion informiert, damit sie die erforderlichen Unterlagen vorlegen können. Im Bedarfsfall können die Inspektoren die Unterstützung der Hellenischen Polizei anfordern.

3. Inspektionsverfahren

Die zuständigen Beamten müssen einen Dienstausweis und eine schriftliche Anordnung mit sich führen, der Folgendes umfasst:

  • Die Nummer und das Datum der Anordnung.

  • Die Angaben zu dem Beamten, der die Inspektion durchführt.

  • Die Angaben zum Verwalter oder Eigentümer der Immobilie.

4. Pflichten der Verwalter

Die Betreiber sind verpflichtet, mit den Inspektoren zusammenzuarbeiten und die erforderlichen Bescheinigungen und Unterlagen vorzulegen.

5. Verwaltungsrechtliche Geldbußen

Ein Bußgeld von 5.000€ wird unter anderem in folgenden Fällen verhängt:

  • Weigerung, die Immobilie betreten zu lassen.

  • Nichteinhaltung der Spezifikationen.

  • Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Die Geldbuße wird als öffentliche Einnahme gezahlt.

6. Frist für die Einhaltung

Die Verwalter haben 15 Tage Zeit, um die Anforderungen zu erfüllen.

7. Wiederholte Verstöße

Bei einem erneuten Verstoß innerhalb eines Jahres wird die Geldbuße verdoppelt. Jeder weitere Verstoß derselben Art wird mit dem Vierfachen der Geldbuße geahndet.

Register der Brandverhütungsmaßnahmen für Grundstücke und Reinigung von Grundstücken und Freiflächen. Hinzufügung von Artikel 53A zum Gesetz Nr. 4662/2020.

…..

Artikel 53A Register für die Durchführung von Brandschutzmaßnahmen für Immobilien und Reinigung von Grundstücken und Freiflächen

  1. Das Ministerium für Klimakrise und Katastrophenschutz erstellt und betreibt ein nationales Register für Brandverhütungsmaßnahmen, um die Verpflichtungen der Bürger während der Brandsaison zu erfassen.
  2. Für die ordnungsgemäße Führung des Registers nach Abs. 1: a) wird die Durchführung von stichprobenartigen Kontrollen festgelegt, und b) führen die Feuerwehr und die zuständigen lokalen Behörden (O.T.A.), gemeinsam oder einzeln, Kontrollen durch und verwenden moderne elektronische Mittel zur Aufzeichnung oder Anzeige der Einhaltung der vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen, pro Objekt.
  3. Die Eigentümer, Nutznießer, Pächter oder Unterpächter von Grundstücken und anderen nicht bebauten Flächen, die sich befinden:
  4. a) in Gebieten innerhalb genehmigter Stadtpläne,

(b) in Gebieten innerhalb der Grenzen von Siedlungen ohne genehmigten Stadtplan

(c) in Gebieten innerhalb eines Radius von einhundert (100) Metern von den Grenzen der Buchstaben a) und b), nach Unterrichtung der zuständigen Forstbehörde, und

(d) außerhalb bebauter Grundstücke für Flächen, die nicht den forstrechtlichen Bestimmungen unterliegen, gemäß der Waldkarte des Gebiets und nach Unterrichtung des zuständigen Forstdienstes mit Haus

sind verpflistet, die oben genannten Flächen vom 1. bis zum 30. April jeden Jahres zu reinigen und während der gesamten Brandsaison, d. h. vom 1. Mai bis zum 31. Oktober, instand zu halten, um die Gefahr von Bränden oder deren schneller Ausbreitung zu verhindern.

  1. Die Verpflichteten nach Abs. 3 sind verpflichtet, bis zum 30. April eines jeden Jahres eine eidesstattliche Erklärung über die Erfüllung der brandschutztechnischen Verpflichtungen ihrer Liegenschaften beim Nationalen Register des Absatzes 1 einzureichen. (1) Um eine wirksame Kontrolle der Erfüllung der in Unterabsatz 1 genannten Verpflichtungen zu ermöglichen, wird ein elektronisches Meldeformular eingerichtet.
  2. Gegen die Verpflichteten, die die Erklärung nach Abs. 4 nicht abgeben, wird ein Bußgeld in Höhe von eintausend Euro verhängt. 4 nicht abgeben, wird ein Bußgeld von eintausend (1.000) Euro verhängt.
  3. Die Daten des Registers werden innerhalb einer ausschließlichen Frist von fünf (5) Tagen nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Erklärung für die Durchführung der obligatorischen Reinigung in allen Objekten übermittelt, für die nicht ausdrücklich hervorgeht, dass die Verpflichtung aus Abs. 1 erfüllt ist. In jedem Fall der Reinigung durch die Gemeinde aufgrund der Nichteinhaltung der Reinigungspflicht seitens des Eigentümers werden die Kosten für die Reinigung des Geländes und die Beseitigung des Abfalls in vollem Umfang von der betreffenden Gemeinde den Verpflichteten in Rechnung gestellt. Die Ausgaben stellen für die betreffende Gemeinde eine Einnahme dar und werden gemäß den geltenden Bestimmungen eingezogen. Wird die Frist für die Erklärung der Reinigung nicht eingehalten, so gilt die Zustimmung des Verpflichteten zur Reinigung seines Grundstücks durch die betreffende Gemeinde als erteilt. Während der gesamten Dauer der Verpflichtung nach Abs. 1 führt die Gemeinde auch bei den Verpflichteten, die eine positive Erklärung abgegeben haben, Stichprobenkontrollen durch.
  4. Die Abgabe einer falschen Erklärung gegenüber dem Nationalen Register nach Abs. 1 in Bezug auf die Einhaltung der entsprechenden Verpflichtung wird mit einer Mindeststrafe von zwei (2) Jahren Haft und einer Geldstrafe von einhundertachtzig (180) bis dreihundertsechzig (360) Tageseinheiten geahndet. Die Höhe jeder Tagesstrafe darf nicht weniger als siebzig (70) Euro und nicht mehr als einhundertfünfzig (150) Euro betragen.
  5. Das Ministerium für Klima und Katastrophenschutz gewährleistet den Schutz der Rechte von Personen, ihres Eigentums und personenbezogener Daten, insbesondere in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (L 119, General Data Protection Regulation, GDPR) und dem Gesetz Nr. 4624/2019 (Α' 137).
  6. Das Nationale Netzwerk für Forschungs- und Technologieinfrastrukturen - Hellas (EDYTE) wird im Namen des Ministeriums für Klimakrise und Katastrophenschutz als Verantwortlicher für die Verarbeitung der im oben genannten Register eingetragenen Daten benannt. Zu diesem Zweck wird gemäß Absatz e) von par. 2 von Artikel 9 und Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die technische Planung, Durchführung und Organisation der Übermittlung von personenbezogenen Daten und anderen Daten aus beliebigen Quellen, die Pflege unter Bedingungen, die die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Daten gewährleisten, sowie alle anderen relevanten Aspekte. Zwischen dem Ministerium für Klimawandel und Katastrophenschutz und dem EDSB wird eine Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten unterzeichnet, in der insbesondere die Aufgaben, Zuständigkeiten und Pflichten der Parteien festgelegt sind.
  7. a) Durch gemeinsamen Beschluss der Minister für Klimakrise und Katastrophenschutz und für digitale Verwaltung können spezifische technische oder detaillierte Fragen geregelt werden, insbesondere in Bezug auf: aa) den Betrieb des vorliegenden Registers, basierend auf seinen spezifischen Zwecken, ab) die Sammlung, die Pflege und jede weitere Verarbeitung der Daten und der darin gespeicherten Daten und die Sicherheit ihrer Verarbeitung, einschließlich der Verwendung von Anonymisierungs-, Pseudonymisierungs- und Verschlüsselungstechniken, ag) die Ausübung der Rechte der betroffenen Personen des Registers, einschließlich der Verwendung von Anonymisierungs-, Pseudonymisierungs- und Verschlüsselungstechniken.
  8. b) durch gemeinsamen Beschluss der Minister für Klimakrise und Katastrophenschutz, für Wirtschaft und Finanzen und für Inneres die Art und Weise der Verhängung, das Erhebungsverfahren und jede andere Angelegenheit, die für die Durchführung von Absatz 5 erforderlich ist."

Ps paragraph 4 und 5 meint das Gesett die neue Platforme, die voriges Jahr am Mai geoffnet ist.

Dieses Jahr der Frist bleibt laut Gesetz ist 30-4-2025

Wie schon im Vorjahr sind alle Grundstücksbesitzer aufgefordert, bis zum 30. April 2025 eine Verantwortliche Erklärung abzugeben, dass sie ihr Grundstück gemäht und den Schnitt beseitigt haben.(Frist faengt an am 1-4)

         Die Erklärung ist beim NATIONALEN REGISTER DER BRANDSCHUTZMASSNAHMEN FÜR GRUNDEIGENTUM des Ministeriums für Klimakrise und Zivilschutz auf einer speziellen Plattform elektronisch einzureichen (Artikel 31, Absatz 4 des Gesetzes 5075/2023; die Übersetzung des Artikels ist im Anhang beigefügt). (1)

Für unbebaute Grundstücke außerorts besteht diese Verpflichtung nicht.

Das genannte Gesetz bestimmt keine Sanktionen für den Fall, dass man nicht für den Brandschutz auf dem eigenen Grundstück gesorgt hat, jedoch sieht es für die versäumte Abgabe der Brandschutzerklärung eine Geldbuße von 1.000 Euro vor und zwar für jede Steuernummer, die für das betreffende Grundstück im Liegenschaftsregister notiert ist, so dass sich bei mehreren Miteigentümern die Geldbuße gegebenenfalls multipliziert(lesen Sie bitte daS Gesetz)

Sollte tatsächlich mal eine amtliche Kontrolle am Grundstück vorgenommen werden, so sind für eine unrichtige Brandschutzerklärung erhebliche Strafen vorgesehen. Aber auch aus eigenem Interesse im Hinblick auf die sommerlichen Waldbrandgefahren sollte man sein Grundstück in Ordnung halten, - und weil Feuer nicht vor Grundstücks-grenzen haltmacht, vielleicht auch mal mit dem Nachbarn sprechen.

Volos, den 26-04-2025

Mit Beschluss des Ministeriums für Klimakrise und Katastrophenschutz (B' 2015/25 vom 25. April 2025) wird den Bürgern eine Fristverlängerung bis zum 15. Juni gewährt, um die Säuberung ihrer Grundstücke und unbebauten Flächen durchzuführen und auf der Plattform des Nationalen Registers für vorbeugende Brandschutzmaßnahmen zu erklären, die unter der Internetadresse akatharista.apps.gov.gr sowie auf der Website des Ministeriums für Klimakrise und Katastrophenschutz civilprotection.gov.gr zu finden sind.

Eine Lösung des gordischen Knotens der Bebauung außerhalb der Ortsgrenzen und des jüngsten

Beschlusses des Obersten Verwaltungsgerichts, der die Verwertung entsprechender Grundstücke
erschwert, soll eine Übergangsbestimmung des Ministeriums für Umwelt und Energie bringen.
Dies bestätigte gestern im Parlament der stellvertretende Umweltminister Nikos Tagaras, der den
Plan der Regierung für eine gesetzliche Regelung noch vor Ostern bekannt gab, mit dem Ziel, diese
bis Karmittwoch zu verabschieden.
Das Ministerium, das unter dem Druck von Abgeordneten, Ingenieuren und Bürgern gleichermaßen
steht, ist aufgefordert, die Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die durch die jüngste Entscheidung
des Obersten Verwaltungsgerichts für ein Grundstück auf Patmos entstanden sind, wonach die
Mindestfläche von vier Stremma nicht ausreicht, um ein Grundstück außerhalb des Bebauungsplans
zu bebauen.
Nach der Entscheidung des Gerichts muss das Grundstück an einer öffentlichen Straße liegen, was
seit 1985 gesetzlich vorgeschrieben ist. Mit dieser Entscheidung wurde die Erteilung von
Baugenehmigungen durch die Planungsbehörden faktisch gestoppt.
In der Praxis ist die Forderung nach einer Frontseite an einer öffentlichen Gemeindestraße, die durch
einen Verwaltungsakt anerkannt ist, jedoch nicht durchführbar, da ein entsprechender, durch einen
Verwaltungsakt rechtlich anerkannter Nachweis bis heute fehlt.

Daher wird das Umweltministerium, um das Problem der öffentlichen Straßen anzugehen, mit der
Genehmigung des gesamten öffentlichen Straßennetzes, das es in Angriff nimmt, eine Verordnung
erlassen, um die Erteilung von Genehmigungen, die auf diese Mängel stoßen, freizugeben.

Die neue Regelung sieht vor, dass Grundstücke, die durch Aufteilung vor 1985 gebildet wurden, auch
dann bebaut werden dürfen, wenn sie keinen Zugang zu einer öffentlichen Straße haben. Für spätere
Grundstücke, d. h. für den Zeitraum von 1985 bis 2003 gebildete, ist die Möglichkeit der Bebauung
unter Bedingungen vorgesehen, wie z. B. dem Anschluss an ein anerkanntes öffentliches
Straßennetz.
Wie Herr Tagaras gestern im Parlament erklärte, wird die Verordnung die Probleme lösen, die durch
die Entscheidung im Fall Patmos entstanden sind.
Er betonte, dass ein Gesetz aus dem Jahr 2003 ausnahmsweise ein Baurecht und ein
Durchfahrtsrecht durch eine Baugenehmigung (Durchfahrtsrecht durch ein Nachbargrundstück)
vorsehe, wenn das betreffende Grundstück vor Inkrafttreten des Gesetzes (31.12.2003) geschaffen
worden sei.

Es sei darauf hingewiesen, dass die neue Verordnung des Umweltministeriums so lange in Kraft ist,
bis die notwendigen Studien für die Festlegung von Straßen und die neue Stadtplanung durch die
lokalen und speziellen Stadtpläne fortgeschritten sind.
Wie der stellvertretende Minister gestern vor dem Parlament erklärte, sind heute in 69
Inselgemeinden die Ausschreibungsverfahren abgeschlossen und die Unterzeichnung des Vertrags
mit dem Auftragnehmer für die Erfassung des bestehenden Straßennetzes in den nicht beplanten
Gebieten wird erwartet, so dass die Anerkennung der öffentlichen Straßen erfolgen kann. Er sagte,
dass für den Rest Griechenlands mit einem Betrag von weiteren 60 Millionen Euro gerechnet wird.
--------
Quelle: „newmoney“ 04. April 2023
Eigene Übersetzung

 

 

ΙΟΑΝΝΑ ΖΑCHAROPOULOU UND KOLLEGEN

ANWAELTE

RIGA FERRAOU 119

38221 Volos

Tel 2421047523

Fax 2421046897                                        

e-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

www.zacharopouloulaw.com

Volos, 20. Oktober 2020

Liebe Kunden,

die Behörde für das Nationale Liegenschaftskataster hat am 1.10.2020 entschieden, dass am 22.10.2020 das Liegenschaftsverzeichnis für das Gebiet Östlicher Pilion öffentlich bekannt gemacht wird, so dass jeder berechtigte Interessent dazu Stellung nehmen kann.

Das seit 2018 laufende Verfahren, die eigenen Immobilien pflichtgemäß zu erklären, ist nun abgeschlossen. Diejenigen Erklärungen, die über unser Büro eingereicht wurden, hat die Rechtsabteilung des Liegenschaftsbüros geprüft und registriert; eine Empfangsbescheinigung hatten Sie erhalten.

         

Nun beginnt die elektronische Veröffentlichung der registrierten Immobilien, Ihrer eingereichten Daten, der mit Ihrer Immobilie verbundenen Rechte und der Lageder Immobilie, wie sie das Nationale Liegenschaftsregister sieht.

 

Daher ist nun der entscheidende Moment gekommen, genau und im Detail zu prüfen, ob die Darstellung im Liegenschaftsregister mit Ihren eingereichten Daten übereinstimmt. Korrekturen oder Ergänzungen werden notwendig sein, Grundstücksrechte oder Einsprüche sind gegebenenfalls nachzutragen, und zwar innerhalb von vier Monaten (für Ausländer); später angemeldete Ansprüche müssten gerichtlich verhandelt werden.

Die Veröffentlichung betrifft Immobilien in folgenden Gemeinden: Agios Dimitrios, Anilio, Zagora, Kissos, Makryrahi, Mouresi, Xourichti, Pouri, Tsangarada, Agios Georgios Nileas,Afetes, Afissos, Vizitsa. Kalamaki, Kala Nera, Lampinou, Milies, Neochori, Xinovrysi, Pinakates und Syki.

Unser Büro ist bereit, in Zusammenarbeit mit unserem Vermessungsingenieur und technischem Berater, die im Liegenschaftsverzeichnis in zwei Archiven veröffentlichten Daten Ihrer Immobilie zu überprüfen.

Archiv I: Die Karte, welche die Lage Ihres Grundstücks zeigt (Auszug aus der Flurkarte)

Archiv II: Beschreibung der persönlichen Daten und rechtliche Information (Auszug aus dem Besitzverzeichnis)

Spezieller werden wir folgende amtliche Formblätter vorfinden:

 

  1. FORMBLATT A: Daten des Berechtigten – Codes der Immobilien

 

- Ihre persönlichen Daten, wie sie im Nationalen Liegenschaftsregister eingetragen sind

- die Codes der Eigentumsrechte, für welche die Erklärung beim Liegenschaftsregister eingereicht

   wurde. Diese Codes sind ersichtlich aus der „Quittung über die Einreichung der Erklärung“, die

   Sie erhalten haben.

  1. FORMBLATT A1: Auszug aus der Bekanntmachung des Liegenschaftsverzeichnisses

   Dieses Formblatt enthält die Daten des Besitzverzeichnisses, die Ihr Grundstück betreffen.

  1. FORMBLATT A3: Auszug aus der veröffentlichten Flurkarte

   Auf diesem Formblatt sind die Grenzen und die Lage Ihrer Immobilie abgebildet. wie sie im

   Liegenschaftskataster registriert ist.

Folgendes ist zu tun

 

Es ist von erheblicher Bedeutung, sorgfältig alle Daten zu prüfen, sowohl die persönlichen, als auch die Daten der Immobilie (Anzahl der Immobilien, -Anteile, Dienstbarkeiten wie eigene und fremde Überwegungsrechte) und die Art Ihres Besitztitel wie Volles Eigentum, Nacktes Eigentum, Nutzungsrecht.

Es ist von besonderer Bedeutung, bereits in dieser Phase der öffentlichen Bekanntmachung des Liegenschaftsverzeichnisses mögliche Fehler und Versäumnisse zu korrigieren, weil spätere Berichtigungen (nach 4 Monten)kostenintensiv und zeitraubende Verfahren, gerichtliche Urteile zuf Folge haben.

  1. Falls alle Daten korrekt sind:

In diesem Fall muss von Ihrer Seite aus nicht unternommen werden. Zu empfehlen ist, Ihre Immobiliendaten auch auf Ihrem Rechner zu speichern.

  1. Falls Fehler bemerkt werden ist eine Berichtigung notwendig.
  1. a) Falls es sich um ganz offensichtliche Fehler handelt (z.B. falsche Schreibweise, Nummer des Kaufvertrags, Nummer der Umschreibung, irrtümliches Stockwerk), ist innerhalb des für jede Region vorgesehenen Zeitrahmens der (kostenlose) Antrag auf Korrektur einzureichen.
  1. b) Falls es wesentliche Fehler aus mangelhafter Übereinstimmung mit den Angaben im Liegenschaftskataster gibt (z.B. in Bezug auf den Flächeninhalt des Grundstücks, die Grundstücksgrenzen, Überschneidungen mit Nachbarn, oder ein anderer Eigentümer beansprucht Ihre Immobilie ganz oder teilweise; nicht eingetragene Miteigentümer oder Besitzrechte), dann ist innerhalb des für jede Region vorgesehenen Zeitrahmens (vier Monate für Ausländer) ein digitaler Antrag über das elektronische Steuersystem TAXIS einzureichen. Ein Betrag von fünf Euro per Kartenzahlung wird fällig, und die Beweis-Dokumente sind im Anhang beizufügen. Sie können auch in Papierform dem zuständigen Liegenschaftsbüro für unsere Region in Nea Ionia/Volos vorgelegt werden, welches darüber eine Quittung ausstellt.

Auch eine nachträgliche Vorlage der Beweisdokumente ist gegen zusätzliche Gebühr möglich.

  1. BESONDERE FÄLLE

Für den Fall, dass Ihr Grundstück, dessen Daten eingereicht wurden, im Liegenschaftskataster gar nicht aufzufinden ist, oder die Daten, die Sie vorgelegt haben, in der Bekanntmachung des Liegenschaftskatasters nicht enthalten sind, haben Sie nur das Formblatt A erhalten.

Auf dem Formblatt A finden sich möglicherweise Eigentumstitel, zu welchen sie keine näheren Erklärungen eingereicht haben, die aber aus der Verarbeitung anderer gesammelter Daten hervorgegangen sind. Für diese Eigentumstitel – vorausgesetzt Sie sind weiterhin Eigentümer – ist eine Erklärung nach Gesetz 2308/95 zusammen mit einer Pauschalgebühr einzureichen.

In diesen Fällen müssten Sie sich zu dem genannten Liegenschaftsbüro begeben, wo sie Anweisungen bekommen werden, was in Ihrem besonderen Fall zu tun ist (meistens wird eine neue Topographie mit den geographischen Koordinaten des Griechischen Vermessungssystem verlangt).

Nach Abschluss der öffentlichen Bekanntmachung des Liegenschaftsverzeichnisses, der Prüfung der eingereichten Einwände und der Korrektur der Eintragungen ist das Liegenschaftskataster geschlossen und für die betreffende Region in Funktion.

……………………………………………………………………..

SEHR WICHTIG BITTE AUFPASSEN

Die Tatsache, dass Sie eine Bescheinigung über die Einreichung Ihrer Grundstücksunterlagen in Händen haben, bedeutet nicht, dass Ihr Grundstück gemäß Ihrer Unterlagen in das Liegenschaftskataster aufgenommen wurde.  

Eine vorläufige Entscheidung hat nun die Liegenschaftsbehörde getroffen und veröffentlicht, - die für manche Eigentümer nicht zufriedenstellend sein wird:

 In vielen Fällen gibt es Überschneidungen mit Nachbargrundstücken; Grenzen und Quadratmeter stimmen nicht überein, ein Dritter erhebt Ansprüche, z.B. der Staat wegen „Waldgebiet“; oder Ihr Grundstück konnte nicht identifiziert werden: dann muss innerhalb der nächsten vier Monate gegen das Liegenschaftskataster Einspruch erhoben worden.

Für diesen Zweck  ist es jetzt veröffentlicht worden, damit jedermann Einsicht nehmen kann, ob seine Immobilie richtig eingetragen ist. Falls nicht, ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Spätere Reklamationen müssten dann leider vor den Gerichten verhandelt werden.

…………………………………………………………………

Ihre Mitwirkung und Stellungnahme zu dem bekanntgemachten Liegenschaftsverzeichnis ist von ganz besonderer Bedeutung, weil dadurch sichergestellt werden kann, dass das von Ihnen deklarierte Eigentum korrekt im Liegenschaftskataster eingetragen wird und Sie künftig unnötige Unannehmlichkeiten vermeiden.

Wenn Sie möchten, dass die oben benannten Daten von unserem Büro überprüft werden, kontaktieren Sie uns bitte schriftlich. Unser Büro und unsere technischen Berater unterstützen und beraten Sie gern in allen angesprochenen Themen.

Mit besten Grüßen

Johanna Zacharopoulou

 

Rechtsanwalt Dienstleistungen
Joanna Zacharopoulou & Partners

Adresse
Route F. Fereou 119 Volos
Telefon
+3024210 47523
Fax
+3024210 46897

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