Volos, 17-06-2013
DRINGEND
Liebe Klienten und Pilionfreunde,
in diesem Jahr sind alle ausländischen Immobilienbesitzer - ebenso wie
bisher die Einheimischen – aufgefordert, eine Einkommens-Steuerklärung
(Formblatt „Epsilon 1“) einzureichen, auch wenn sie keinerlei Einkommen in
Griechenland erzielen, ebenso die Immobilienbesitz-Erklärung (Formblatt „E
9“) in Übereinstimmung mit dessen aktuellem Zustand (Lage, Größe,
Bebauung, Nutzfläche, Besitzverhältnis).
Diese Erklärungen E 1 und E 9 sind dem Finanzamt per Internet einzureichen,
wofür zunächst auf dessen Website eine Persönlichen IdentifikationsNummer (PIN) zu beantragen ist.
Ich kann diese Aufgabe übernehmen; die einmaligen Kosten dafür wären 60
Euro. - Wer bereits im letzten Jahr eine solche PIN erhalten, aber noch nicht
aktiviert hat, müsste eine neue beantragen.
Für die Einreichung benötigen Sie eine Stromrechnung (Kopie) – soweit
vorhanden – zu dem Haus, da die Strom-Kundennummer mit einzutragen ist.
Die Frist für die Einreichung der Steuererklärungen ist allgemein der 22-7-
2013;
Eine allgemeine Immobilien-Abgabe (Grundsteuer) gibt es noch nicht,
abgesehen von der jetzigen befristeten Sondersteuer auf elektrifizierte Häuser,
die mit der Strom-rechnung eingezogen wird.
Wegen Rückfragen, per Mail oder telefonisch, stehe ich zur Verfügung.
(PS ICH BRAUCH GEBURTSDATUM UND STROMRECHNUNG)
Mit besten Grüßen vom sommerlichen Pilion
Johanna Zacharopoulou