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ICH ERINNERE DARAN
Besonders natürliche Personen, die erklären, dass sie im Ausland ansässig sind und ein wirkliches Einkommen in Griechenland erwerben, sind verpflichtet, rechtzeitig (vor Ablauf der Frist für die Einreichung ihrer Steuererklärung) in Papierform vermittels ihres Vertreters die vorgesehenen Dokumente dem materiell zuständigen Finanzamt einzureichen, wo der Steuerpflichtige seine Einkommenssteuererklärung als im Ausland Ansässiger einreicht.
ES GEHT UM FOLGENDE DOKUMENTE:
Ministerielle Entscheidung ΠΟΛ.1136/10.6.2013)
«Natürliche Personen, die erklären, dass sie im Ausland ansässig sind und ein wirkliches Einkommen in Griechenland erwerben, sind verpflichtet, für das Wirtschaftsjahr 2012 (Geschäftsjahr 2012) folgendesbeizubringen und zusammen mit ihrer Einkommenssteuererklärung einzureichen:
a) eine Bescheinigung von der zuständigen Steuerbehörde ihres Heimatstaates, aus der hervorgeht, dass sie dessen steuerpflichtige Einwohner sind, ODER
b) eine Kopie ihres Steuerbescheids
ODER
c) Falls es keinen Steuerbescheid gibt: Eine Einkommenssteuererklärung, die sie bei dem anderen Staat eingereicht haben.
Für den Fall, dass die Beibringungen der vorgenannten Dokumente der zuständigen Steuerbehörde unmöglich ist, ist eine Bescheinigung verlangt von irgendeiner anderen staatlichen oder kommunalen oder anderen anerkannten Behörde aus der hervorgeht, dass sich der Wohnsitz der besagten natürlichen Person im Ausland befindet.

 

Volos, 17-06-2013

DRINGEND

Liebe Klienten und Pilionfreunde,

in diesem Jahr sind alle ausländischen Immobilienbesitzer - ebenso wie

bisher die Einheimischen – aufgefordert, eine Einkommens-Steuerklärung

(Formblatt „Epsilon 1“) einzureichen, auch wenn sie keinerlei Einkommen in

Griechenland erzielen, ebenso die Immobilienbesitz-Erklärung (Formblatt „E

9“) in Übereinstimmung mit dessen aktuellem Zustand (Lage, Größe,

Bebauung, Nutzfläche, Besitzverhältnis).

Diese Erklärungen E 1 und E 9 sind dem Finanzamt per Internet einzureichen,

wofür zunächst auf dessen Website eine Persönlichen IdentifikationsNummer (PIN) zu beantragen ist.

Ich kann diese Aufgabe übernehmen; die einmaligen Kosten dafür wären 60

Euro. - Wer bereits im letzten Jahr eine solche PIN erhalten, aber noch nicht

aktiviert hat, müsste eine neue beantragen.

Für die Einreichung benötigen Sie eine Stromrechnung (Kopie) – soweit

vorhanden – zu dem Haus, da die Strom-Kundennummer mit einzutragen ist.

Die Frist für die Einreichung der Steuererklärungen ist allgemein der 22-7-

2013;

Eine allgemeine Immobilien-Abgabe (Grundsteuer) gibt es noch nicht,

abgesehen von der jetzigen befristeten Sondersteuer auf elektrifizierte Häuser,

die mit der Strom-rechnung eingezogen wird.

Wegen Rückfragen, per Mail oder telefonisch, stehe ich zur Verfügung.

(PS ICH BRAUCH GEBURTSDATUM UND STROMRECHNUNG)

Mit besten Grüßen vom sommerlichen Pilion

Johanna Zacharopoulou

Rechtsanwalt Dienstleistungen
Joanna Zacharopoulou & Partners

Adresse
Route F. Fereou 119 Volos
Telefon
+3024210 47523
Fax
+3024210 46897

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